Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Ton- und Filmstudios

1. Nutzung des Ton- und Filmstudios

Das Mitglied/Mieter verpflichtet sich, die Einrichtungen des Ton- und Filmstudios sowie alle bereitgestellten Geräte und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand zurückzulassen. Mitgebrachte Gegenstände sind vom Mitglied/Mieter wieder mitzunehmen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem Studio zu melden.

2. Übernahme und Rückgabe von technischem Equipment

Vor der Nutzung des technischen Equipments ist der Mieter verpflichtet, dessen Vollständigkeit und Funktionalität zu überprüfen. Diese Überprüfung ist in der bereitgestellten Checkliste schriftlich durch den Mieter zu bestätigen, indem er vor Beginn und nach Ende der Nutzung unterschreibt. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für etwaige Schäden oder Fehlfunktionen, die während der Mietdauer auftreten und nicht in der Checkliste vermerkt wurden.

3. Nutzung der Studio Lounge

In der Studio Lounge ist das Essen und Kochen untersagt. Die sanitären Anlagen, die Gemeinschaftsküche und der Aufenthaltsbereich dürfen während der Nutzung der Studio Lounge im normalen Rahmen eines Besuchers des Studios genutzt werden. Das Mitglied/Mieter verpflichtet sich, die Lounge-Einrichtungen gemäß den geltenden Verhaltensrichtlinien zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

4. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Bei Beendigung des Servicevertrages ist das Mitglied/Mieter verpflichtet, die genutzten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen vollständig von persönlichen Gegenständen zu räumen und in einem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe entspricht, unter Berücksichtigung einer vertragsgemäßen Abnutzung. Etwaige Schäden und Verschmutzungen müssen beseitigt werden. Falls das Mitglied/Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird eine pauschale Gebühr für die Endreinigung und eventuell notwendige Instandsetzung gemäß der Preisliste des Studios erhoben.

Das Mitglied/Mieter ist verpflichtet, sämtliche empfangene Schlüssel- oder Zutrittskarten/Transponder zurückzugeben. Fehlen bei Rückgabe solche Karten/Transponder, ist das Studio berechtigt, die fehlenden Karten/Transponder gemäß der Preisliste in der jeweils geltenden Fassung in Rechnung zu stellen.

Zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen können auf Kosten des Mitglieds/Mieters eingelagert und nach erfolgloser Fristsetzung kostenpflichtig entsorgt werden.

5. Pflichten des Kunden/Mieters

Das Mitglied/Mieter verpflichtet sich, die vom Studio bereitgestellten Geräte und Einrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die diese beschädigen oder deren Nutzung beeinträchtigen könnten. Das Mitglied/Mieter hat insbesondere auf die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften und Hausordnungen zu achten.

Darüber hinaus ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, das Studio nach Verlassen oder bei längeren Pausen ordnungsgemäß zu verschließen, um die Sicherheit der Räumlichkeiten und des Equipments zu gewährleisten.

6. Eigene Verantwortlichkeit des Kunden/Mieters

Das Mitglied/Mieter ist für die eigene Daten- und IT-Sicherheit verantwortlich. Es obliegt dem Mitglied/Mieter, regelmäßige Backups seiner Daten durchzuführen und für den Schutz seiner eigenen Geräte vor Viren und Malware zu sorgen. Das Studio übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder -schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen des Mitglieds/Mieters entstehen.

7. Haftung

Das Studio haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Einrichtungen oder durch eigenes Verschulden des Mitglieds/Mieters entstehen. Die Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Mitglied/Mieter oder dessen Besucher verursacht werden, liegt ausschließlich beim Mitglied/Mieter.

8. Datenschutz

Das Mitglied/Mieter verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und keine vertraulichen oder sensiblen Daten auf den Einrichtungen des Studios zu speichern oder zu verarbeiten, ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das Studio verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mitglieds/Mieters gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu behandeln.

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